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Dividenden-Stichtag

03.2024 - Zurück zur Übersicht

Der 19. April 2024 wurde als Dividenden-Stichtag festgelegt.

Wird bei der 25. ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2024 der Vorschlag zur Dividendenausschüttung von den Aktionär:innen der W.E.B angenommen, gilt der 19. April 2024 als Dividenden-Stichtag. Werden Kaufverträge bis zum bzw. spätestens am Dividenden-Stichtag abgeschlossen*, erhalten die Käufer:innen als neue Eigentümer:innen die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr.
Sollten die beiden Vertragspartner:innen bei einem Kaufvertrag, der nach dem Dividendenstichtag und vor dem Dividendenzahltag über den Traderoom angebahnt wurde, eine andere Vereinbarung im Sinne der Dividende treffen, ersuchen wir die Vertragspartner:innen, dies am Kaufvertrag oder in einer vergleichbaren, von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Form zu vermerken und dies im Original und postalisch an die W.E.B zu senden.


*bei Kaufverträgen, die über den Traderoom angebahnt wurden, gilt das “Klick“-Datum als Handelsdatum bzw. bei Verträgen die außerhalb des Traderooms angebahnt wurden das Datum an dem der letzte Vertragspartner unterzeichnet hat.