Grünstrom Privatkunden

Grüne Energie für Ihr Zuhause

Die W.E.B bietet mehrere Stromtarife für unterschiedliche Anforderungen. Sie profitieren von Ihrer Entscheidung, sich mit nachhaltigem Strom zu versorgen und uns bei der Energiewende zu unterstützen. Wir liefern Ihnen im Gegenzug Strom aus 100 Prozent sauberen Quellen. Sie können Ihren Vertrag einfach online abschließen.

Sozialtarif: Wichtige Informationen im Überblick

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist ein staatlich geregelter, vergünstigter Strompreis für Haushalte mit geringem Einkommen.
Ziel ist es, die Stromkosten zu senken und Energiearmut zu vermeiden.

  • Gilt österreichweit bei allen Stromanbietern
  • Einführung: 1. April 2026

Für ein sogenanntes Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr gilt mit dem Sozialtarif ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von 6 Cent pro Kilowattstunde.

Achtung!

Dieser Preis bezieht sich nur auf den Energieanteil, Netzentgelte sowie Steuern/Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Auch für den Verbrauch, der über diese Grenze hinausgeht, gibt es eine gesetzlich geregelte Preisfestsetzung.

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Pensionen
  • Pflegegeld
  • Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
  • Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

 

 

Wie kommen Sie zum Sozialtarif?

Sind Sie noch nicht vom ORF-Beitrag befreit? Dann ist zuerst ein Antrag auf ORF-Beitragsbefreiung nötig, online oder per Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH. Mit dem Befreiungsrechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Befreiung beantragen. Nach der Befreiung sollen die Stromlieferanten automatisch informiert werden. Der Sozialtarif soll ab dem folgenden Monatsersten automatisch über die Stromrechnung verrechnet und dort gesondert ausgewiesen werden.

Sind Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit? Der Sozialtarif soll ab 1. April 2026 grundsätzlich automatisch umgesetzt werden. In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten, etwa die Zählpunktnummer, nachzureichen. Bei Haushalten mit bestehender EAG-Kostenbefreiung (Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag) oder EAG-Deckelung liegt diese Information bereits vor.

Welche zusätzlichen Unterstützungen (Pauschalen) gibt es?

Begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weitere Person.

Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – kann vom BMWET mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden.

 

Weitere Infos des Sozialtarifs finden Sie hier: www.bmwet.gv.at/Services/Infos-FAQ/sozialtarif.html

 

Mehr sparen bei Sonne: Der Sommertarif einfach erklärt
 

☀️ Einfach erklärt

Beim Sommertarif wird Strom zu bestimmten Tageszeiten günstiger, weil die Netzgebühren um 20% reduziert sind.

👉 Wichtig:
Es handelt sich nicht um einen eigenen Stromvertrag, sondern um eine Regelung beim Netzbetreiber.

Wann ist Strom günstiger?

  • Zeitraum: 1. April bis 30. September
  • Uhrzeit: meist zwischen 10:00 und 16:00 Uhr

In dieser Zeit ist viel Solarstrom (Photovoltaik) im Netz – deshalb wird der Verbrauch belohnt.

💰 Was wird günstiger?

  • ✔ Netzgebühren sinken 20%
  • ✖ Energiepreis (dein Tarif) bleibt gleich

👉 Dadurch wird der Strom insgesamt etwas billiger, wenn Sie ihn zu diesen Zeiten nutzt.

 

 

⚙️ Voraussetzungen

  • Smart Meter (digitaler Stromzähler)
  • Aktivierte Viertelstundenwerte:

Umstellung im Kundenportal des Netzbetreibers:
Bitte stellen Sie im Kundenportal Ihres Netzbetreibers die Messwerte auf Viertelstundenwerte um.
Diese Einstellung ist notwendig, damit der Sommertarif korrekt abgerechnet werden kann.

  • Verbrauch in den günstigen Zeiten

🏠 Wie können Sie profitieren?

Nutzen Sie stromintensive Geräte bewusst untertags:

  • Waschmaschine
  • Geschirrspüler
  • E-Auto laden

🧾 Kurz gesagt

Der Sommertarif belohnt Sie dafür, Strom dann zu verbrauchen, wenn viel Sonnenenergie verfügbar ist – also vor allem mittags im Sommer.

 

 

Finden Sie den passenden Tarif für Ihr Zuhause:

Ich besitze

* Pflichtfelder

Der einfache Weg zu Ihrer Rechnung:
Grünstromportal

Als Grünstromkunde haben Sie Zugriff auf unser Kundenportal. Dort können Sie sich einen Überblick verschaffen über Ihre Kunden- und Verbrauchsdaten. Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen herunterzuladen oder Ihre Teilzahlungsbeträge zu ändern.

Woher kommt mein W.E.B-Grünstrom?:
Stromherkunft

Die Stromkennzeichnung soll Ihnen eine schnelle und verständliche Übersicht über Ihre Stromlieferung geben. Es wird zwischen einer primären und einer sekundären Stromkennzeichnung unterschieden.

WECHSELN SIE IN DREI EINFACHEN SCHRITTEN:
Tarifwechsel

  • 1

    Tarif wählen

    Entscheiden Sie sich für Ihren gewünschten Stromtarif.

  • 2

    Vertrag ausfüllen

    Füllen Sie den passenden Vertrag online aus und bestätigen Sie den Link, welchen Sie per E-Mail bekommen.

  • 3

    Zurücklehnen

    Den letzten Schritt übernehmen wir. Die W.E.B bearbeitet die Anmeldung oder den Wechsel – einfach und problemlos.

Weitersagen lohnt sich:
Jetzt Freunde anwerben

Wenn Sie für die W.E.B einen Grünstromkunden anwerben, dann bekommen Sie eine Gutschrift in der Höhe von 25 € auf Ihre nächste Stromrechnung. Für diese Gutschrift muss der Kunde die Anwerbung im Bezugsvertrag bei der Online-Anmeldung angeben. Den Rest regeln wir.

Grundversorgung Haushaltskunden

Die WEB Windenergie AG ist gemäß § 77 ElWOG verpflichtet, Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (Haushaltskunden), die sich auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG für die Grundversorgung vorzusehen.   
Unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, haben Haushaltskunden ein Recht darauf, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen.
Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) der WEB Windenergie AG. Der allgemeine Tarif für die Grundversorgung entspricht dem Energiepreis des Tarifs W.E.B.-Grünstrom Grundversorgung ohne Boni oder Rabatte. Sollten Sie sich auf die Grundversorgung berufen, kontaktieren Sie uns unter gruenstrom@web.energy oder +43 2848 6336-56.

Beratungsstelle W.E.B-Grünstrom für Energieeffizienz

Als Energiedienstleister beraten wir Sie gerne zu den Themen Stromrechnung, Stromsparen,  e-Mobilität, PV und Sektorkopplung Wärme. Die Beratung ist kostenlos per Telefon, Mail  oder in unserer Beratungsstelle innerhalb unserer Öffnungzeiten möglich. Sie können uns per Mail unter gruenstrom@web.energy oder per Telefon Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter +43 2848 6336 - 56 erreichen.

Wir beraten Sie gerne auch persönlich

W.E.B-Grünstrom-Team

Mgruenstrom@web.energy
T+43 2848 6336 - 56

Ausgezeichneter Strom