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Grünstrom Privatkunden

Grüne Energie für Ihr Zuhause

Die W.E.B bietet mehrere Stromtarife für unterschiedliche Anforderungen. Sie profitieren von Ihrer Entscheidung, sich mit nachhaltigem Strom zu versorgen und uns bei der Energiewende zu unterstützen. Wir liefern Ihnen im Gegenzug Strom aus 100 Prozent sauberen Quellen. Sie können Ihren Vertrag einfach online abschließen.

Strompreisrabatte

Aufgrund des von der Regierung beschlossenen Stromkostenzuschussgesetzes werden pro Haushalts-Zählpunkt maximal 2900 Kilowattstunden gefördert. Gefördert wird der Energiepreis über 10ct/kWh (netto), gedeckelt mit einer maximalen Förderhöhe von 30ct/kWh netto.

Der Verbrauch über 2900 Kilowattstunden ist nach Ihrem aktuellen Arbeitspreis bei uns zu bezahlen. Der Abzug erfolgt automatisch und ist auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich. Der Stromkostenzuschuss wird für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 gewährt.

Die Voraussetzungen für das Grundkontingent sind:

  • Der Haushaltsstrom wird über einen Zählpunkt betrieben, der dem Lastprofil gem. Anlage II des SKZG (H, G oder L) zugeordnet ist
  • Der Antragsteller ist eine natürliche Person, die an der Adresse, an welcher der Zählpunkt betrieben wird, den Hauptwohnsitz hat und

        - direkt gegenüber dem Stromlieferanten zahlungspflichtig ist oder
        - gegenüber einer juristischen Person oder im Firmenbuch eingetragenen 
          Personengesellschaft Zahlungspflichten für den Haushaltsstromverbrauch hat.

 

Die maximale Fördersumme beträgt insgesamt 500 € pro Haushalt.

Voraussetzung:

  • aufrechter Vertrag mit Energielieferunternehmen
  • eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung in Wien
  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe (Zielgruppe sind arbeitslose Personen, Beziehende einer Mindestsicherung oder einer Wohnbeihilfe, Ausgleichzulagenbeziehende, Personen  mit Krankengeldbezug sowie Haushalte mit einer GIS-Befreiung)

Antragstellung ab Anfang Oktober 2022 möglich unter https://www.wien.gv.at/ - Servicetelefon + 43 1 4000-8040

Die Stromkostenbremse besteht aus zwei Teilen. Das so genannte Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt - unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich.

Um auch größere Haushalte zu entlasten, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Stromkostenergänzungsschuss gewährt. Auch dieser wird für die meisten Zählpunkte automatisch gewährt. Falls dies nicht möglich ist, werden Sie per E-Mail oder Brief über die notwendige Antragstellung vom Finanzamt informiert.

Finden Sie den passenden Tarif für Ihr Zuhause:

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Zur Zeit bieten wir keinen Einspeisetarif (Grünstrom Lieferant) an!

Woher kommt mein W.E.B-Grünstrom?:
Stromherkunft

Die Stromkennzeichnung soll Ihnen eine schnelle und verständliche Übersicht über Ihre Stromlieferung geben. Es wird zwischen einer primären und einer sekundären Stromkennzeichnung unterschieden.

WECHSELN SIE IN DREI EINFACHEN SCHRITTEN:
Tarifwechsel

  • Tarif wählen

    Entscheiden Sie sich für Ihren gewünschten Stromtarif.

  • Vertrag ausfüllen

    Füllen Sie den passenden Vertrag online aus und bestätigen Sie den Link, welchen Sie per E-Mail bekommen.

  • Zurücklehnen

    Den letzten Schritt übernehmen wir. Die W.E.B bearbeitet die Anmeldung oder den Wechsel – einfach und problemlos.

Stromsparen lohnt sich für Sie doppelt:
Bonussystem für Stromsparer

Die W.E.B bietet ihren Grünstrom-Kunden ein besonderes Konzept: das Bonussystem für Stromsparer. Wenn Sie in einem Jahr weniger Strom verbrauchen als im vorhergehenden Jahr, dann erhalten Sie einen Bonus. Hier finden Sie die Details zu unserem Bonussystem und Tipps, wie Sie Ihren Verbrauch verringern können. 

Weitersagen lohnt sich:
Jetzt Freunde anwerben

Wenn Sie für die W.E.B einen Grünstromkunden anwerben, dann bekommen Sie eine Gutschrift in der Höhe von 25 € auf Ihre nächste Stromrechnung. Für diese Gutschrift muss der Kunde die Anwerbung im Bezugsvertrag bei der Online-Anmeldung angeben. Den Rest regeln wir.

Grundversorgung Haushaltskunden

Die WEB Windenergie AG ist gemäß § 77 ElWOG verpflichtet, Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (Haushaltskunden), die sich auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG für die Grundversorgung vorzusehen.   
Unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, haben Haushaltskunden ein Recht darauf, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen.
Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) der WEB Windenergie AG. Der allgemeine Tarif für die Grundversorgung entspricht dem Energiepreis des Tarifs W.E.B.-Grünstrom Grundversorgung ohne Boni oder Rabatte. Sollten Sie sich auf die Grundversorgung berufen, kontaktieren Sie uns unter gruenstrom@web.energy oder +43 2848 6336-56.

Wir beraten Sie gerne auch persönlich

W.E.B-Grünstrom-Team

Mgruenstrom@web.energy
T+43 2848 6336 - 56

Ausgezeichneter Strom