FAQs - HĂ€ufig gestellte Fragen
- Zonierung: Das Projekt muss sich in einer Beschleunigungs- oder Neutralen Zone befinden.
- Widmung der konkreten FlĂ€chen in âSonderwidmung GrĂŒnlandâ durch die Gemeinde.
Bei neutralen Zonen: Die Widmung wird dabei vom betreffenden Gemeinderat eingeleitet und beschlossen, wobei das Land seine Zustimmung geben muss.
FĂŒr die Widmung ist eine Strategische UmweltprĂŒfung (SUP) der Projektauswirkungen auf Raumordnungsebene notwendig. Inhalte dieser PrĂŒfung sind vielfĂ€ltig, z.B. Wasserhaushalt, Landschaftsbild, LebensrĂ€ume der betroffenen Tiere und Pflanzen Im Projektgebiet, Schallausbreitung und Schattenwurf. Dazu werden erste Untersuchungen und Berechnungen durchgefĂŒhrt (z.B. Wassermessungen, Vogelerhebungen, Vegatationskartierung, Schallmessungen und mehr). Die Untersuchungen werden dann der konkreten Projektplanung zugrunde gelegt und weiter vertieft.
- Genehmigungsverfahren, ab einer bestimmten GröĂe des Windparks in Form einer UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP): Im Zuge der Genehmigungsverfahren kommt es nochmal zur strengen PrĂŒfung der ökologischen Eignung. Dabei werden die eingereichten Unterlagen von SachverstĂ€ndigen aus allen betroffenen Bereichen ĂŒberprĂŒft.
AuĂerdem darf der von der Windkraftanlage verursachte Schall nicht mehr als 3 dB ĂŒber dem Hintergrund-GerĂ€uschpegel zur ruhigsten Tagesbzw. der ruhigsten Nachtzeit liegen. Eine VerĂ€nderung um 1 dB ist fĂŒr die meisten Menschen nicht wahrnehmbar, Menschen mit gutem Gehör können einen Unterschied von 1 dB gerade so erkennen. Von einer jedenfalls wahrnehmbaren VerĂ€nderung wird bei 3 dB ausgegangen.
Auch der Schatten, den ein Windrad auf ein WohngebĂ€ude werfen darf, ist streng geregelt. Als Schwellenwert gilt hierbei eine BeeintrĂ€chtigung von maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr insgesamt. Berechnet wird dieser Wert so, als ob es das ganze Jahr keine Bewölkung geben wĂŒrde.
Des Weiteren werden beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Boden- und Landwirtschaft, Forst- und Jagdökologie und das Grundwasser untersucht.
* Stand April 2025
Ob die WindparkflÀchen zur Widmung und das Projekt zur Genehmigung eingereicht wird, hÀngt unter
anderem davon ab, ob ausreichend NetzkapazitĂ€ten verfĂŒgbar sind. FĂŒr die Vorbereitung zu einem Genehmigungsverfahren ist mit einigen Jahren zu rechnen, ebenso fĂŒr das Genehmigungsverfahren
selbst. Ein UVP-Verfahren bei einem Windparkprojekt dauert ĂŒblicherweise mehrere Jahre. Die Bauzeit fĂŒr einen Windpark liegt bei etwa einem Jahr.
In Oberösterreich muss zwischen einem Windrad und dem nÀchsten bewohnten Objekt oder Wohngebiet ein Abstand von 1.000 m eingehalten werden.
Aufgrund der Siedlungsstruktur im MĂŒhlviertel, mit vielen Einzelhöfen, gibt es nur wenige geeignete FlĂ€chen, bei denen dieser Mindestabstand eingehalten werden kann. Typischerweise liegen die Dörfer in den Senken, angrenzend die Ăcker und am weitesten weg und am höchsten gelegen die WĂ€lder, wovon die meisten WirtschaftswĂ€lder sind. Diese Gebiete erfĂŒllen daher zwei wichtige Voraussetzungen: genĂŒgend Abstand zum Wohngebiet und geeigneter Wind.
Mögliche Auswirkungen auf Grund- und Trinkwasser werden im Rahmen der UVP streng geprĂŒft und sind zu vermeiden. Der Schutz vorhandener Quellen zur Trinkwasserversorgung der umliegenden Ortschaften und WohnhĂ€user hat dabei oberste PrioritĂ€t. Die Planung des Vorhabens wird somit bereits frĂŒhzeitig durch umfassende hydrogeologische Untersuchungen begleitet. Faktische Auswirkungen auf die bestehenden Trinkwasserversorgungen sind aus aktueller Sicht nicht zu erwarten: dies wird zum einen durch ausreichende AbstĂ€nde der WindrĂ€der zu den Quellfassungen, zum anderen durch möglichst schonende Bauweisen sichergestellt. So werden die flachen Fundamente der WindrĂ€der direkt auf dem tragfĂ€higen Untergrund errichtet. Es ist keine TiefgrĂŒndung erforderlich, damit sind auch die Eingriffe in den Untergrund gering und Sprengungen können vermieden werden. Das OberflĂ€chenwasser von den ca. 25 Meter breiten Fundamenten wird nicht abgeleitet, sondern versickert unmittelbar neben den Windkraftanlagen. So wird dem Wald auch kein Wasser entzogen.
Die W.E.B garantiert auch nach Errichtung des Windparks eine einwandfreie Wasserversorgung, sowohl betreffend die WasserqualitÀt als auch die Menge.
Es gibt langjĂ€hrige Untersuchungen ĂŒber das Windaufkommen in Ăsterreich. Die gemessenen Winddaten bei den bereits bestehenden Anlagen in Schenkenfelden oder im Windpark Sternwald zeigen eindeutig:
Auch im MĂŒhlviertel blĂ€st der Wind stark und weht oft genug, um effizient Windstrom zu erzeugen.
Nein. NatĂŒrliche und naturnahe Waldgebiete, Naturschutzgebiete oder andere streng geschĂŒtzte Habitate erfĂŒllen selten die Voraussetzungen und sind auch nach der neuen EU-Richtlinie âtabuâ fĂŒr die Errichtung von Windkraftanlagen. Alle derzeit geplanten Projekte liegen auf forstwirtschaftlich genutzten FlĂ€chen.
In den Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen auf die Natur, speziell die Vogelwelt, eingehend geprĂŒft. Durch eine vernĂŒnftige Standortwahl wird das Kollisionsrisiko fĂŒr GroĂvögel minimiert, und bei Bedarf werden AusgleichsmaĂnahmen mitgeplant.
Auch das Forstrecht verlangt bei Verlust von WaldflĂ€chen einen entsprechenden Ausgleich, der im Regelfall zu einer ökologischen Aufwertung der LebensrĂ€ume fĂŒhrt.
Die dauerhafte RodungsflĂ€che fĂŒr Fundament, MontageflĂ€chen und Kranstellplatz ist abhĂ€ngig von der AnlagengröĂe und liegt zwischen 0,2 und 0,5 ha. Im Regelfall wird diese FlĂ€che an anderer Stelle wieder aufgeforstet, teilweise sogar im VerhĂ€ltnis 3:1 (d.h. 3 m2 Aufforstung fĂŒr 1 m2 Rodung).
DarĂŒber hinaus gibt es wie bei allen Windparks auch BegleitmaĂnahmen fĂŒr den Naturschutz, z.B. wildökologische AusgleichsflĂ€chen, AuĂernutzungsstellung von WaldflĂ€chen, Schaffung einer artenreiche Ackerbrache oder die Renaturierung von BĂ€chen. Die konkreten MaĂnahmen werden von der zustĂ€ndigen Behörde per Bescheid festgelegt.
Die Zufahrtswege werden nicht asphaltiert und bleiben somit wasserdurchlĂ€ssig. Sie mĂŒssen lediglich 4 Meter breit sein fĂŒr die zu transportierenden Turmteile und sind damit kaum breiter als die bestehenden Forstwege. Die KranstellflĂ€che wird so weit wie möglich wieder aufgeforstet bzw. renaturiert.
Der biologische HauptaktivitĂ€tsraum im Wald geht vom Boden bis knapp ĂŒber den Baumspitzen (also bis ca. 50 Meter ĂŒber dem Boden).
Die Windrad-FlĂŒgel Unterkante befindet sich auf ca. 90 Meter ĂŒber dem Boden, dh. es sind 40 Meter zwischen biologischem HauptaktivitĂ€tsraum und WindradflĂŒgel. Das spricht ĂŒbrigens auch fĂŒr die neueren, gröĂeren Anlagen. Im Vergleich zum offenen Land ist im Wald auf der Höhe der WindradflĂŒgel weniger biologische AktivitĂ€t vorzufinden.
In Ăsterreich wird die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ĂŒber die sogenannte MarktprĂ€mie attraktiviert. Das heiĂt, die Unternehmen verkaufen den Strom normal am freien Markt, und es wird die Differenz zum anzulegenden Wert ausbezahlt. Derzeit werden WindrĂ€dern so maximal 9,6 ct/kWh fĂŒr einen Normstandort zugesichert.
Liegt der Strompreis deutlich ĂŒber dem anzulegenden Wert, muss der Betreiber einen Teil des Mehrerlöses zurĂŒckzahlen. Das Geld wird vom Betreiber dann auf ein Konto bei der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle eingezahlt. Der garantierte Minimalerlös pro verkaufter kWh dient vor allem der Sicherung der Finanzierung von Windkraftprojekten.
Ja natĂŒrlich, wenn es die gesetzlichen Rahmenbedinungen hergeben, wird das auch gemacht.
Dazu mĂŒssen beim âRepoweringâ die alten Anlagen komplett abgebaut und durch neue, modernere
Windkraftanlagen ersetzt werden. Doch selbst wenn wir alle WindrĂ€der Ăsterreichs repowern könnten, wĂŒrde das nicht reichen, um die Ausbauziele zu erreichen.
Es wird behauptet, dass die rotierenden FlĂŒgel von Windkraftanlagen erhebliche Mengen (mehr als
100 kg/Windrad und Jahr) an Mikroplastik durch Abrieb im Jahr an die Umwelt abgeben. WĂ€ren diese
Angaben korrekt, mĂŒssten die RotorblĂ€tter von Ă€lteren WindrĂ€dern erhebliche Korrosionserscheinungen aufweisen und wĂ€ren somit nicht mehr funktionstĂŒchtig.
Fakt ist, dass der Abrieb bei WindrÀdern gering ist. Die Emissionen von Mikroplastik beispielsweise durch den Autoverkehr (Reifenabrieb) sind wesentlich höher.
Infraschall ist Schall unterhalb der menschlichen Hörschwelle, somit nicht hörbar. Infraschall tritt im
Alltagsleben ĂŒberall auf. Ein vorbeifahrendes Auto oder ein KĂŒhlschrank verursachen ebenso Infraschall wie ein auf einem Trampolin herumspringendes Kind. Gesundheitliche Auswirkungen â genauso wie beim hörbaren Schall â sind nur bei hohem Schalldruck möglich. Auch ein Windrad erzeugt Infraschall. In den umliegenden Wohngebieten ist er auf Grund der groĂen AbstĂ€nde jedoch weder wahrnehmbar noch messbar. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von WindrĂ€dern wurde diesbezĂŒglich erst jĂŒngst von renommierten Umweltmedizinern der österreichischen Ărztekammer in einer Stellungnahme erneut bestĂ€tigt und festgehalten.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist bei tief stehender Sonne ein Schattenwurf durch drehende RotorblÀtter auf umliegende Wohnobjekte möglich. Ein Gutachter berechnet, zu welcher Tages- und Jahreszeit dies der Fall ist.
Die W.E.B sichert den Bewohnern im Umfeld des Windparks jedenfalls zu, dass es zu keinen Störungen durch rotierenden Schattenwurf kommt. Dies wird durch eine entsprechende Steuerung (gegebenenfalls Abschaltung) der WindrÀder sichergestellt.
Vor dem Bau eines Windrades wird die LĂ€rmsituationin den umliegenden Siedlungen gemessen. Die leiseste Viertelstunde der Nacht darf durch das Windrad nur minimal (weniger als 3 dB) lauter werden, sodass eine VerĂ€nderung der Schallsituation in der Wohnnachbarschaft möglichst klein gehalten wird. Selbst bei einem Sturm sind WindrĂ€der schon im Abstand von 250 m etwa so laut wie das Rauschen des Waldes. Generell sind UmgebungsgerĂ€usche der Natur (Wind, BlĂ€tterrauschen,âŠ) und des StraĂenverkehrs im Regelfall eher wahrnehmbar als das mehr als 1.000 Meter entfernt stehende Windrad.
Das GerÀusch eines Windrades in Relation
Die geplanten WindrĂ€der sind gröĂer, leistungsfĂ€higer und dennoch nicht lauter als die beiden
Bestandsanlagen. Durch das UVP-Verfahren wird sichergestellt, dass bei der Errichtung von neuen
WindrÀdern die LebensqualitÀt der Anrainer erhalten bleibt. Die Technik macht es möglich: Moderne
RotorblÀtter sind ausgefeilter im Design, und die Anlagen können in den Nachtstunden in einem speziellen, leiseren Schallmodus betrieben werden.
Die Schallkulisse bleibt in den Wohngebieten auch mit den neuen WindrÀdern weitgehend unverÀndert.