FAQs - Häufig gestellte Fragen
- Zonierung: Das Projekt muss sich in einer Beschleunigungs- oder Neutralen Zone befinden.
- Widmung der konkreten Flächen in „Sonderwidmung Grünland“ durch die Gemeinde.
Bei neutralen Zonen: Die Widmung wird dabei vom betreffenden Gemeinderat eingeleitet und beschlossen, wobei das Land seine Zustimmung geben muss.
Für die Widmung ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) der Projektauswirkungen auf Raumordnungsebene notwendig. Inhalte dieser Prüfung sind vielfältig, z.B. Wasserhaushalt, Landschaftsbild, Lebensräume der betroffenen Tiere und Pflanzen Im Projektgebiet, Schallausbreitung und Schattenwurf. Dazu werden erste Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt (z.B. Wassermessungen, Vogelerhebungen, Vegatationskartierung, Schallmessungen und mehr). Die Untersuchungen werden dann der konkreten Projektplanung zugrunde gelegt und weiter vertieft.
- Genehmigungsverfahren, ab einer bestimmten Größe des Windparks in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Im Zuge der Genehmigungsverfahren kommt es nochmal zur strengen Prüfung der ökologischen Eignung. Dabei werden die eingereichten Unterlagen von Sachverständigen aus allen betroffenen Bereichen überprüft.
Außerdem darf der von der Windkraftanlage verursachte Schall nicht mehr als 3 dB über dem Hintergrund-Geräuschpegel zur ruhigsten Tagesbzw. der ruhigsten Nachtzeit liegen. Eine Veränderung um 1 dB ist für die meisten Menschen nicht wahrnehmbar, Menschen mit gutem Gehör können einen Unterschied von 1 dB gerade so erkennen. Von einer jedenfalls wahrnehmbaren Veränderung wird bei 3 dB ausgegangen.
Auch der Schatten, den ein Windrad auf ein Wohngebäude werfen darf, ist streng geregelt. Als Schwellenwert gilt hierbei eine Beeinträchtigung von maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr insgesamt. Berechnet wird dieser Wert so, als ob es das ganze Jahr keine Bewölkung geben würde.
Des Weiteren werden beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Boden- und Landwirtschaft, Forst- und Jagdökologie und das Grundwasser untersucht.
* Stand April 2025
Ob die Windparkflächen zur Widmung und das Projekt zur Genehmigung eingereicht wird, hängt unter
anderem davon ab, ob ausreichend Netzkapazitäten verfügbar sind. Für die Vorbereitung zu einem Genehmigungsverfahren ist mit einigen Jahren zu rechnen, ebenso für das Genehmigungsverfahren
selbst. Ein UVP-Verfahren bei einem Windparkprojekt dauert üblicherweise mehrere Jahre. Die Bauzeit für einen Windpark liegt bei etwa einem Jahr.
In Oberösterreich muss zwischen einem Windrad und dem nächsten bewohnten Objekt oder Wohngebiet ein Abstand von 1.000 m eingehalten werden.
Aufgrund der Siedlungsstruktur im Mühlviertel, mit vielen Einzelhöfen, gibt es nur wenige geeignete Flächen, bei denen dieser Mindestabstand eingehalten werden kann. Typischerweise liegen die Dörfer in den Senken, angrenzend die Äcker und am weitesten weg und am höchsten gelegen die Wälder, wovon die meisten Wirtschaftswälder sind. Diese Gebiete erfüllen daher zwei wichtige Voraussetzungen: genügend Abstand zum Wohngebiet und geeigneter Wind.
Mögliche Auswirkungen auf Grund- und Trinkwasser werden im Rahmen der UVP streng geprüft und sind zu vermeiden. Der Schutz vorhandener Quellen zur Trinkwasserversorgung der umliegenden Ortschaften und Wohnhäuser hat dabei oberste Priorität. Die Planung des Vorhabens wird somit bereits frühzeitig durch umfassende hydrogeologische Untersuchungen begleitet. Faktische Auswirkungen auf die bestehenden Trinkwasserversorgungen sind aus aktueller Sicht nicht zu erwarten: dies wird zum einen durch ausreichende Abstände der Windräder zu den Quellfassungen, zum anderen durch möglichst schonende Bauweisen sichergestellt. So werden die flachen Fundamente der Windräder direkt auf dem tragfähigen Untergrund errichtet. Es ist keine Tiefgründung erforderlich, damit sind auch die Eingriffe in den Untergrund gering und Sprengungen können vermieden werden. Das Oberflächenwasser von den ca. 25 Meter breiten Fundamenten wird nicht abgeleitet, sondern versickert unmittelbar neben den Windkraftanlagen. So wird dem Wald auch kein Wasser entzogen.
Die W.E.B garantiert auch nach Errichtung des Windparks eine einwandfreie Wasserversorgung, sowohl betreffend die Wasserqualität als auch die Menge.
Es gibt langjährige Untersuchungen über das Windaufkommen in Österreich. Die gemessenen Winddaten bei den bereits bestehenden Anlagen in Schenkenfelden oder im Windpark Sternwald zeigen eindeutig:
Auch im Mühlviertel bläst der Wind stark und weht oft genug, um effizient Windstrom zu erzeugen.
Nein. Natürliche und naturnahe Waldgebiete, Naturschutzgebiete oder andere streng geschützte Habitate erfüllen selten die Voraussetzungen und sind auch nach der neuen EU-Richtlinie „tabu“ für die Errichtung von Windkraftanlagen. Alle derzeit geplanten Projekte liegen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
In den Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen auf die Natur, speziell die Vogelwelt, eingehend geprüft. Durch eine vernünftige Standortwahl wird das Kollisionsrisiko für Großvögel minimiert, und bei Bedarf werden Ausgleichsmaßnahmen mitgeplant.
Auch das Forstrecht verlangt bei Verlust von Waldflächen einen entsprechenden Ausgleich, der im Regelfall zu einer ökologischen Aufwertung der Lebensräume führt.
Die dauerhafte Rodungsfläche für Fundament, Montageflächen und Kranstellplatz ist abhängig von der Anlagengröße und liegt zwischen 0,2 und 0,5 ha. Im Regelfall wird diese Fläche an anderer Stelle wieder aufgeforstet, teilweise sogar im Verhältnis 3:1 (d.h. 3 m2 Aufforstung für 1 m2 Rodung).
Darüber hinaus gibt es wie bei allen Windparks auch Begleitmaßnahmen für den Naturschutz, z.B. wildökologische Ausgleichsflächen, Außernutzungsstellung von Waldflächen, Schaffung einer artenreiche Ackerbrache oder die Renaturierung von Bächen. Die konkreten Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde per Bescheid festgelegt.
Die Zufahrtswege werden nicht asphaltiert und bleiben somit wasserdurchlässig. Sie müssen lediglich 4 Meter breit sein für die zu transportierenden Turmteile und sind damit kaum breiter als die bestehenden Forstwege. Die Kranstellfläche wird so weit wie möglich wieder aufgeforstet bzw. renaturiert.
Der biologische Hauptaktivitätsraum im Wald geht vom Boden bis knapp über den Baumspitzen (also bis ca. 50 Meter über dem Boden).
Die Windrad-Flügel Unterkante befindet sich auf ca. 90 Meter über dem Boden, dh. es sind 40 Meter zwischen biologischem Hauptaktivitätsraum und Windradflügel. Das spricht übrigens auch für die neueren, größeren Anlagen. Im Vergleich zum offenen Land ist im Wald auf der Höhe der Windradflügel weniger biologische Aktivität vorzufinden.
In Österreich wird die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen über die sogenannte Marktprämie attraktiviert. Das heißt, die Unternehmen verkaufen den Strom normal am freien Markt, und es wird die Differenz zum anzulegenden Wert ausbezahlt. Derzeit werden Windrädern so maximal 9,6 ct/kWh für einen Normstandort zugesichert.
Liegt der Strompreis deutlich über dem anzulegenden Wert, muss der Betreiber einen Teil des Mehrerlöses zurückzahlen. Das Geld wird vom Betreiber dann auf ein Konto bei der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle eingezahlt. Der garantierte Minimalerlös pro verkaufter kWh dient vor allem der Sicherung der Finanzierung von Windkraftprojekten.
Ja natürlich, wenn es die gesetzlichen Rahmenbedinungen hergeben, wird das auch gemacht.
Dazu müssen beim “Repowering” die alten Anlagen komplett abgebaut und durch neue, modernere
Windkraftanlagen ersetzt werden. Doch selbst wenn wir alle Windräder Österreichs repowern könnten, würde das nicht reichen, um die Ausbauziele zu erreichen.
Es wird behauptet, dass die rotierenden Flügel von Windkraftanlagen erhebliche Mengen (mehr als
100 kg/Windrad und Jahr) an Mikroplastik durch Abrieb im Jahr an die Umwelt abgeben. Wären diese
Angaben korrekt, müssten die Rotorblätter von älteren Windrädern erhebliche Korrosionserscheinungen aufweisen und wären somit nicht mehr funktionstüchtig.
Fakt ist, dass der Abrieb bei Windrädern gering ist. Die Emissionen von Mikroplastik beispielsweise durch den Autoverkehr (Reifenabrieb) sind wesentlich höher.
Infraschall ist Schall unterhalb der menschlichen Hörschwelle, somit nicht hörbar. Infraschall tritt im
Alltagsleben überall auf. Ein vorbeifahrendes Auto oder ein Kühlschrank verursachen ebenso Infraschall wie ein auf einem Trampolin herumspringendes Kind. Gesundheitliche Auswirkungen – genauso wie beim hörbaren Schall – sind nur bei hohem Schalldruck möglich. Auch ein Windrad erzeugt Infraschall. In den umliegenden Wohngebieten ist er auf Grund der großen Abstände jedoch weder wahrnehmbar noch messbar. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Windrädern wurde diesbezüglich erst jüngst von renommierten Umweltmedizinern der österreichischen Ärztekammer in einer Stellungnahme erneut bestätigt und festgehalten.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist bei tief stehender Sonne ein Schattenwurf durch drehende Rotorblätter auf umliegende Wohnobjekte möglich. Ein Gutachter berechnet, zu welcher Tages- und Jahreszeit dies der Fall ist.
Die W.E.B sichert den Bewohnern im Umfeld des Windparks jedenfalls zu, dass es zu keinen Störungen durch rotierenden Schattenwurf kommt. Dies wird durch eine entsprechende Steuerung (gegebenenfalls Abschaltung) der Windräder sichergestellt.
Vor dem Bau eines Windrades wird die Lärmsituationin den umliegenden Siedlungen gemessen. Die leiseste Viertelstunde der Nacht darf durch das Windrad nur minimal (weniger als 3 dB) lauter werden, sodass eine Veränderung der Schallsituation in der Wohnnachbarschaft möglichst klein gehalten wird. Selbst bei einem Sturm sind Windräder schon im Abstand von 250 m etwa so laut wie das Rauschen des Waldes. Generell sind Umgebungsgeräusche der Natur (Wind, Blätterrauschen,…) und des Straßenverkehrs im Regelfall eher wahrnehmbar als das mehr als 1.000 Meter entfernt stehende Windrad.
Das Geräusch eines Windrades in Relation
Die geplanten Windräder sind größer, leistungsfähiger und dennoch nicht lauter als die beiden
Bestandsanlagen. Durch das UVP-Verfahren wird sichergestellt, dass bei der Errichtung von neuen
Windrädern die Lebensqualität der Anrainer erhalten bleibt. Die Technik macht es möglich: Moderne
Rotorblätter sind ausgefeilter im Design, und die Anlagen können in den Nachtstunden in einem speziellen, leiseren Schallmodus betrieben werden.
Die Schallkulisse bleibt in den Wohngebieten auch mit den neuen Windrädern weitgehend unverändert.