Häufig gestellte Fragen - FAQs
Die W.E.B kann seit vielen Jahren auf einen treuen Investor:innenkreis bauen, der die bisherigen Kapitalerhöhungen und Anleiheemissionen maßgeblich mitgetragen hat. Um das weitere Wachstum langfristig zu finanzieren, möchte die W.E.B diesen Kreis erweitern und zusätzliche Investor:innen erreichen.
Dabei geht es insbesondere um Investor:innen, die Wertpapiere über ihr Online- oder Mobile-Banking handeln möchten. Auch größere Investor:innen kommen als neue Zielgruppe infrage. Bei manchen von ihnen schließen interne Vorgaben ein Investment in nicht börsennotierte Unternehmen aus. Zudem können eventuell größere Aktienpakete über eine Börse einfacher gehandelt werden.
Eine Börsennotierung würde den bewährten Traderoom daher nicht ersetzen, sondern um einen zusätzlichen Handelsplatz ergänzen. So möchte die W.E.B neue Investor:innen ansprechen und gleichzeitig die bestehenden Strukturen für ihre Aktionär:innen erhalten – im Interesse der langfristigen und breit abgesicherten Weiterentwicklung des Unternehmens.
Eine Börsennotierung eröffnet einem Unternehmen den Zugang zu einem größeren Kreis von Investor:innen. Sie kann die Bekanntheit des Unternehmens erhöhen und die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital für künftiges Wachstum erleichtern.
Gleichzeitig ist eine Börsennotierung mit zusätzlichen Kosten und Pflichten verbunden. Dazu gehören insbesondere umfangreiche Berichts-, Informations- und Transparenzpflichten. Viele Anforderungen an Transparenz und Unternehmensführung erfüllt die W.E.B bereits heute freiwillig.
Da eine Börse einem großen Kreis von Investor:innen offensteht und die Transaktionen automatisiert abgewickelt werden, können Aktien in der Regel einfacher gekauft und verkauft werden.
Gleichzeitig gelten für börsennotierte Unternehmen umfassende Informations- und Transparenzpflichten. Investor:innen erhalten dadurch regelmäßig Informationen über das Unternehmen und seine wirtschaftliche Entwicklung.
Börsennotierte Inhaberaktien werden auf einem Wertpapierdepot verwahrt. Für ein solches Depot und für den Handel können je nach Bank oder Depotanbieter Kosten anfallen.
Sowohl der Traderoom als auch die Börse ermöglichen den Kauf und Verkauf von Aktien. Die Abwicklung unterscheidet sich jedoch deutlich.
Im Traderoom stellen Aktionär:innen ihre Kauf- oder Verkaufsangebote ein. Ein:e Kauf- oder Verkaufsinteressent:in muss ein passendes Angebot finden und annehmen. Die weitere Abwicklung erfolgt anschließend durch Käufer und Verkäufer bis zur Übertragung im Aktienbuch. Insbesondere bei größeren Aktienpaketen kann dies längere Zeit in Anspruch nehmen.
An der Börse werden passende Kauf- und Verkaufsaufträge automatisiert zusammengeführt. Dadurch kann der Handel einfacher und schneller erfolgen.
Die bisherigen Kapitalerhöhungen der W.E.B wurden wesentlich von den bestehenden Aktionär:innen getragen. Auch bei einer Kapitalerhöhung im Zuge eines möglichen Börsengangs sollen bestehende Aktionär:innen die Möglichkeit haben, sich weiterhin am Wachstum der W.E.B zu beteiligen. Deshalb ist geplant, Bezugsrechte für bestehende Aktionär:innen vorzusehen.
Für die Finanzierung des weiteren Wachstumskurses geht die W.E.B allerdings davon aus, dass der Investor:innenkreis künftig deutlich erweitert werden muss. Eine Börsennotierung kann dabei helfen: Sie erhöht die Sichtbarkeit des Unternehmens und erleichtert zusätzlichen Investor:innen den Zugang zur W.E.B-Aktie.
Die geplante Kapitalerhöhung und die Börsennotierung werden daher gemeinsam gedacht: Die Kapitalerhöhung soll zusätzliches Eigenkapital für das weitere Wachstum bringen, die Börsennotierung gleichzeitig den Zugang zu einem größeren Investor:innenkreis schaffen.
Anleihen werden auch künftig Teil der Finanzierungsstrategie der W.E.B bleiben. Sie sind allerdings Fremdkapital: Das aufgenommene Kapital muss verzinst zurückgezahlt werden.
Für eine solide Finanzierung benötigt die W.E.B einen ausgewogenen Mix aus Eigen- und Fremdkapital. Zusätzliches Eigenkapital stärkt die finanzielle Basis für weitere Investitionen und das langfristige Wachstum des Unternehmens.
Die W.E.B strebt daher weiterhin eine Eigenkapitalquote von zumindest 25 % an. Eine Finanzierung des Wachstumskurses ausschließlich über Anleihen kommt deshalb nicht infrage.
Die grundsätzliche Ausrichtung und Wertehaltung der W.E.B sollen auch bei einem Börsegang die gleichen bleiben: Die W.E.B ist ein lokal verwurzeltes Energiewendeunternehmen mit internationaler Ausrichtung und einer breiten Bürger:innenbeteiligung. Diese breite Eigentümerstruktur soll auch in Zukunft ein wesentliches Merkmal der W.E.B bleiben.
Eine Börsennotierung soll vielmehr die Möglichkeit schaffen, zusätzliche Investor:innen zu erreichen, die sich ebenfalls langfristig an der W.E.B beteiligen möchten. Auch der Traderoom soll bestehen bleiben. Die Börse würde ihn als zusätzlichen Handelsplatz ergänzen.
Nach einem Börsengang soll es Namens- und Inhaberaktien parallel geben. Beide Aktienarten haben die gleichen Rechte – beispielsweise das gleiche Stimmrecht in der Hauptversammlung und den gleichen Dividendenanspruch.
Aktionär:innen, die ihre Namensaktien behalten möchten, können dies weiterhin tun. Für sie bleibt der Traderoom als Handelsplatz bestehen.
Gleichzeitig soll eine einfache Möglichkeit geschaffen werden, Namensaktien in Inhaberaktien umzuwandeln. Inhaberaktien können auf ein Wertpapierdepot gebucht und über die Börse gehandelt werden.
Ja. Auch nach einem möglichen Börsengang soll es regelmäßig die Möglichkeit geben, Namensaktien in Inhaberaktien umzuwandeln und auf ein Wertpapierdepot zu übertragen.
Wie dieser Prozess genau ablaufen wird, wird derzeit erarbeitet. Die W.E.B wird ihre Aktionär:innen rechtzeitig über die konkrete Vorgehensweise informieren.
Da es sich um zwei unterschiedliche Handelsplätze handelt, können sich die Preise im Traderoom und die Kurse an der Börse grundsätzlich unterscheiden. Wie sich die Preisbildung einer Aktie nach einer Börsennotierung tatsächlich entwickeln würde, lässt sich nicht vorhersagen.
Wir gehen allerdings davon aus, dass sich die Preise auf beiden Handelsplätzen tendenziell aneinander orientieren werden. Denn Käufer und Verkäufer können bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, auf welchem Handelsplatz der für sie günstigere Preis angeboten wird. Größere Preisunterschiede könnten dadurch dazu führen, dass sich Angebot und Nachfrage zum jeweils attraktiveren Handelsplatz verlagern und sich die Preise wieder annähern.
Ähnliche Effekte gibt es auch bei börsennotierten Aktien, die an mehreren Börsenplätzen gehandelt werden: Die Kurse können voneinander abweichen, größere Unterschiede bestehen in der Regel jedoch nicht dauerhaft.
Nach derzeitiger Planung sollen die W.E.B-Aktien an der Wiener Börse im Segment „standard market“ notieren.
Nach derzeitiger Planung sollen vorerst maximal 30 % des Grundkapitals nach der Kapitalerhöhung aus Inhaberaktien bestehen, die über die Börse handelbar sind. Mindestens 70 % der Aktien würden damit vorerst Namensaktien bleiben.
Damit möchte die W.E.B zwei Ziele miteinander verbinden: Einerseits soll die Börsennotierung neue Investor:innen ansprechen und die Handelbarkeit der Aktie erhöhen. Andererseits sollen die Namensaktie, der Traderoom und damit die bestehende breite Bürger:innenbeteiligung weiterhin eine zentrale Rolle spielen.
Die Grenze von 30 % soll so lange gelten, wie dies von einer Mehrheit der Aktionär:innen als wichtig erachtet wird. Derzeit geht die W.E.B nicht davon aus, dass die Grenze von 30 % in den nächsten Jahren erreicht wird. Für diesen Fall wird dennoch eine entsprechende Vorgehensweise erarbeitet.
Bestehende Aktionär:innen erhalten Bezugsrechte auf Basis ihrer W.E.B-Aktien. Wenn sie ihre Bezugsrechte nutzen, können sie sich entscheiden, ob sie Namensaktien oder Inhaberaktien erhalten wollen. Wie schon bei der Kapitalerhöhung 2021 wird es die Möglichkeit geben, Bezugsrechte zu kaufen und zu verkaufen.
Wenn nicht alle Bezugsrechte genutzt werden, können in einer zweiten Phase Investor:innen ohne Bezugsrechte Inhaberaktien zeichnen. Die Zeichnung soll dabei sowohl direkt über die W.E.B als auch über Banken möglich sein. Die genauen Bedingungen und der Ablauf werden im Zuge eines möglichen Börsengangs rechtzeitig bekannt gegeben.
Beide sind Aktien und verbriefen einen Anteil an einer Aktiengesellschaft. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wie die Aktien den jeweiligen Eigentümer:innen zugeordnet und übertragen werden.
Namensaktien sind einer bestimmten Person zugeordnet. Die Aktionär:innen werden mit den gesetzlich vorgesehenen Angaben im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Ein Eigentümerwechsel muss der Aktiengesellschaft bekannt gegeben werden. Bei der W.E.B kann der Handel mit Namensaktien über den Traderoom erfolgen.
Inhaberaktien sind nicht auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Sie werden üblicherweise auf einem Wertpapierdepot verwahrt und können im Falle einer Börsennotierung über die Börse gehandelt werden.
Namens- und Inhaberaktien haben die gleichen Rechte. Dazu zählen insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung und der Dividendenanspruch.
Aus den Gesprächen mit Aktionär:innen wissen wir, dass viele von ihnen auch künftig Namensaktien halten möchten.
Deshalb sollen bestehende Aktionär:innen bei Ausübung ihrer Bezugsrechte selbst entscheiden können, ob sie neue Namensaktien oder neue Inhaberaktien beziehen möchten. Damit können sie die für sie passende Aktienart wählen.
Nach derzeitiger Planung soll der Hauptversammlung 2027 ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Bis dahin möchte die W.E.B ihre Aktionär:innen umfassend über die Überlegungen und Planungen informieren, Vor- und Nachteile gemeinsam diskutieren und offene Fragen beantworten.
Wenn die Hauptversammlung 2027 den erforderlichen Beschlüssen zustimmt und die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt passen, könnte die Kapitalerhöhung mit Börsennotierung im ersten Halbjahr 2028 stattfinden.