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Diese Webseite mit all ihren Unterseiten (gemeinsam die "Website") stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der WEB Windenergie AG, insbesondere von Anleihen der WEB Windenergie AG, dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen.

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe außerhalb Österreichs oder Deutschlands in Länder, in denen eine solche Veröffentlichung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde, bestimmt und dürfen nicht an in diesen Ländern ansässige Personen weitergegeben werden.  

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Diese Information ist Werbung und weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der WEB Windenergie AG. Ein öffentliches Angebot von Anleihen der WEB Windenergie AG erfolgt ausschließlich in Österreich und Deutschland (das „Angebot“) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß KMG und der Prospekt-Verordnung erstellten Prospekts, der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde im Juli 2024 gebilligt, veröffentlicht und nach Deutschland notifiziert wurde, sowie allfälliger Nachträge dazu (zusammen der „Prospekt“). Der Prospekt wurde in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin unter anleihe2024.web.energy veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt, nicht aber die Angaben dieser Veröffentlichung, verbindlich.  Die Billigung des Prospekts durch die FMA ist nicht als Befürwortung der W.E.B Anleihe 2024 zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die W.E.B Anleihe 2024 zu investieren, vollends zu verstehen. Insbesondere sollten sich Anleger mit den Hinweisen auf Risiken vertraut machen, und sich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen. 

Ich nehme dies zur Kenntnis und bestätige darüber hinaus, dass ich:

  • mindestens 18 Jahre alt bin,
  • nicht entmündigt, überschuldet, insolvent oder zahlungsunfähig bin und die Befugnis habe, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen, 
  • meinen Wohnsitz in der Republik Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland habe, keine US-Person1 bin und keinen Wohnsitz habe, Staatsbürger bin oder Sitz habe in geographischen Gebieten, die UN-, US-, EU- oder anderer souveräner Ländern Sanktionen oder Embargos unterliegen, 
  • keine politisch exponierte Person („PEP“)2 bin.

1Dies sind (a) natürliche Personen mit Wohnsitz in den USA, (b) Partnerschaften oder Gesellschaften, die nach US-Recht organisiert oder registriert sind, (c) Nachlässe, die durch eine U.S. Person vollstreckt oder verwaltet werden, (d) Treuhandverhältnisse, bei denen einer der Treuhänder eine U.S. Person ist, (e) Niederlassungen oder Zweigstellen einer ausländischen Rechtspersönlichkeit in den USA, (f) Mandate (außer Erbschaften oder Treuhandverhältnissen), die von einem Händler oder anderen Treuhänder ohne Ermessensspielraum auf Rechnung oder zum wirtschaftlichen Vorteil einer U.S Person geführt werden oder ähnliche Mandate, und (g) Partnerschaften oder Gesellschaften, wenn (i) diese in nach ausländischem Recht organisiert oder gegründet wurden und (ii) von einer U.S. Person vorrangig gegründet wurde, um in Wertpapiere zu investieren, die nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 zugelassen sind, außer wenn sie von akkreditierten Investoren (gemäß Rule 501(a)) organisiert oder gegründet wurde, die auch die Eigentümer sind und die keine natürlichen Personen, Nachlässe oder Treuhandverhältnisse sind.  

2 Politisch exponierte Person ist eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat; hierzu zählen insbesondere: 

a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen; 

b) Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates; 

c) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; im Inland betrifft dies insbesondere Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien; 

d) Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann; im Inland betrifft dies insbesondere Richter des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs; 

e) Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken; im Inland betrifft dies insbesondere den Präsidenten des Bundesrechnungshofes sowie die Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank; 

f) Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; im Inland sind hochrangige Offiziere der Streitkräfte insbesondere Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant; 

g) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen; im Inland betrifft dies insbesondere Unternehmen bei denen der Bund mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine betreibt oder die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht; bei Unternehmen an denen ein Land mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die ein Land alleine betreibt oder die ein Land durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht – sofern der jährliche Gesamtumsatz eines solchen Unternehmens 1 000 000 Euro übersteigt – der Vorstand bzw. die Geschäftsführung. Der jährliche Gesamtumsatz bestimmt sich nach den jährlichen Umsatzerlösen aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss. 

h) Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation. 

Keine der unter lit. a bis h genannten öffentlichen Funktionen umfasst Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges.