W.E.B-Anleihe 2025: Zeichnungsfrist verkürzt dank enormer Nachfrage

09.2025 - Zurück zur Übersicht

Nur wenige Tage nach der Aufstockung schließt die W.E.B die Zeichnungsfrist mit 5. September 2025, 18:00 Uhr vorzeitig | Frist für Überweisungen bis 16. September 2025 

Die Nachfrage nach der W.E.B-Anleihe 2025 bleibt auch nach der Aufstockung vom 28. August 2025 ungebremst. Deshalb hat die WEB Windenergie AG entschieden, ab 5. September 2025, 18:00 Uhr keine neuen Zeichnungen mehr entgegenzunehmen und damit die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden. Bis 16. September 2025 haben Zeichner:innen, die vor dem Zeitpunkt der Schließung bereits Zeichnungsscheine übermittelt haben, noch die Möglichkeit zur Überweisung der Zeichnungssumme.  

Mit dem Erlös aus der Anleihe finanziert die W.E.B den weiteren Ausbau ihres Kraftwerksparks und treibt damit die Energiewende voran. Allein 2025 und 2026 sollen mehr als 185 MW neuer Leistung ans Netz gehen. Das aktuell größte Projekt ist der Kraftwerkspark Weavers Mountain in Kanada mit einer Gesamtkapazität von 94,4 MW.  

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Information ist Werbung und weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Ein öffentliches Angebot von Anleihen erfolgt ausschließlich aufgrund eines der Prospekt-Verordnung und dem KMG entsprechenden, von der FMA im Juli 2025 gebilligten Prospekts sowie allfälliger Nachträge. Der Prospekt ist auf der Website anleihe2025.web.energy erhältlich. Die Billigung des Prospekts durch die FMA ist nicht als Befürwortung der W.E.B-Anleihe 2025 zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die W.E.B-Anleihe 2025 zu investieren, vollends zu verstehen.