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Ihre Beteiligung an einer nachhaltigen Zukunft

Ihre finanzielle Beteiligung an der Energiewende:
Investment in die W.E.B

Die WEB Windenergie Deutschland GmbH ist ein Teil der WEB Windenergie AG, dem Bürgerbeteiligungsunternehmen aus Österreich. Darum bieten sich die gleichen Anlagemöglichkeiten: Aktien und Anleihen

 

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Investor Relations Team
S. Granner, B. Fuger

Minvestor@web.energy
T+43 2848 6336 - 20

Rechtlicher Hinweis: Diese Information dient Werbezwecken. Sie stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Information ist auch keine Anlageberatung oder Finanzanalyse. Ob ein Wertpapier für Sie geeignet ist, ist unter anderem von Ihren finanziellen Verhältnissen, Ihrer Risikobereitschaft, Ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ihren Anlagezielen abhängig. Jede Investition unterliegt bestimmten Risiken; vor Kauf eines Wertpapiers ist daher empfohlen, sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Diese Information wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Übermittlungs- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. 
 

Risiken in Zusammenhang mit Wertpapieren: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keinen Rückschluss auf die künftige Entwicklung zu. Der Preis der Aktien könnte schwanken. Die Aktien könnten für Aktionäre mangels Zulassung zu einem geregelten Markt und Einbeziehung in ein multilaterales Handelssystem schwer oder nicht verkäuflich sein. Die Aktionäre könnten mangels entsprechender Gewinne oder entsprechender Beschlussfassung durch die Hauptversammlung keine oder nur geringe Dividenden erhalten.
Die Aktionäre könnten, beispielsweise im Fall der Insolvenz der Emittentin, einen Totalverlust ihrer Investitionen erleiden. Der Kauf von Aktien auf Kredit ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Steuerrechtliche Risiken. Aktionäre, die eine Beteiligung an der Emittentin, die 10% des Grundkapitals übersteigt, halten oder erwerben, erhalten keinen der Höhe dieser Beteiligung entsprechenden Einfluss auf die Gesellschaft in Form von Stimmrechten. Änderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Verwaltungspraxis können negative Auswirkungen auf die Emittentin, die Neuen Aktien und die Anleger haben. Die Gesellschaft unterliegt nicht dem Übernahmerecht, sodass die darin vorgesehenen Schutzbestimmungen auf ihre Aktionäre keine Anwendung finden.