Umweltverträglichkeitsprüfung

Genaue Prüfung für Mensch, Umwelt und Natur

Ab einer bestimmten Größe eines Windparkprojekts erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dabei wird unter anderem die ökologische Eignung des Projekts erneut und besonders streng überprüft. In Niederösterreich liegt der Grenzwert bei 30 MW installierter Leistung.

  • Schall

  • Schatten

  • Boden & Landwirtschaft

  • Forst & Jagdökologie

  • Grundwasser

  • Biologische Vielfalt

Prüfung durch unabhängige Expert:innen

Die im Verfahren eingereichten Unterlagen werden von unabhängigen Sachverständigen aus allen betroffenen Fachbereichen begutachtet. Neben Schall und Schatten werden mögliche Auswirkungen auf Boden und Landwirtschaft, Forst- und Jagdökologie sowie auf das Grundwasser untersucht.

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im UVP-Verfahren haben Nachbarn, Bürgerinitiativen sowie anerkannte Umweltorganisationen Parteienstellung. Dadurch ist sichergestellt, dass öffentliche Interessen und Einwendungen im Verfahren berücksichtigt werden können.