Gute Nacht im Windpark
Aufgrund ihrer Höhe müssen Windräder für den Flugverkehr gekennzeichnet sein. Bisher blinkte das Licht die ganze Nacht. Nun blinkt das rote Warnlicht, nur noch, wenn ein Flugobjekt im Anflug ist. Das nennt man „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“.
So funktioniert die „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ (BNK)
- Die Austro Control (ACG) erfasst die Position von Flugobjekten im österreichischen Luftraum.
- Im Normalbetrieb bleibt die Nachtkennzeichnung ausgeschaltet.
- Nähert sich ein Flugobjekt einer Windkraftanlage, sendet die ACG ein Signal an die Anlagensteuerung.
- Die Befeuerung wird aktiviert und macht das Windrad bei Nacht gut sichtbar.
Ab 2026 kein nächtliches “Dauerblinken” mehr bei neuen Windparks!